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Sofortmaßnahmen nach dem Tod

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Was muss ich tun, wenn mein Angehöriger gestorben ist?

Trotz Schock, Schmerz und Trauer müssen Hinterbliebene nach einem Todesfall allerhand organisieren und vieles beachten.

Die wichtigsten Sofortmaßnahmen nach dem Tod sind dabei die

  • Organisation der Bestattung,
  • verschiedenen Behördengänge,
  • Information von Kranken- & Rentenkasse sowie Versicherungen und
  • Kündigung von verschiedenen Verträgen.

Wichtige Hinweise vorab:

Möglichkeit zur Ausschlagung nicht verlieren: Achten Sie darauf, dass Sie nur die notwendigen Dinge erledigen, die im Zusammenhang mit der Bestattung und Sicherung des Nachlasses stehen.

Sollten Sie sich wie ein Erbe verhalten und zum Beispiel bereits Nachlassgegenstände an sich nehmen, Konten auflösen etc., nehmen Sie die Erbschaft an, soweit Sie gesetzlicher oder testamentarischer Erbe sind. In diesem Falle ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich!

Haftung gegenüber Erben: Wenn Sie kein Erbe sind, sondern lediglich als Angehöriger, Bekannter oder Freund handeln, sollten Sie sich mit etwaigen Erben abstimmen, um Streit und die Haftung für Kosten zu vermeiden.

Weitere Informationen zu Ausschlagung und anderen wichtigen Themen rund um die Erbabwicklung finden Sie auf unserer Website, schauen Sie sich um. Rufen Sie uns bei Fragen an, wir unterstützen Sie gerne!

Was muss ich sofort nach dem Todesfall machen?

Folgende Sofortmaßnahmen nach dem Tod sind unmittelbar erforderlich:

  • Arzt verständigen für Totenschein
  • Engste Angehörige informieren, um die nächsten Schritte abzustimmen
  • Bestatter informieren, um die Bestattung zu organisieren
  • Sterbeurkunde beantragen
  • Haustiere versorgen und Wohnung/Haus sichern
  • Krankenkasse, Rentenversicherung, Lebens- und Unfallversicherungen informieren
  • Verträge und Mitgliedschaften kündigen
  • Testament beim Nachlassgericht abliefern

Was ist ein Totenschein? Wozu brauche ich einen und von wem bekomme ich den  Totenschein?

  • Arzt verständigen für Totenschein

Ist der Angehörige zu Hause verstorben, ist sofort der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst (Telefon: 116 117) zu verständigen, da er den Verstorbenen untersuchen und den Todeszeitpunkt sowie die Todesursache feststellen und wichtige Dokumente (Leichenschauschein, Totenschein) ausstellen muss. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim, übernimmt die Einrichtung diese Formalität. Der Totenschein ist erforderlich, um die Sterbeurkunde zu beantragen.

Wen sollte ich sofort nach dem Todesfall informieren?

  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen

Es sind die engsten Angehörigen zu informieren, um die nächsten wichtigen Schritte abzustimmen. Dies beugt Streit und innerfamiliäre Konflikte im Zusammenhang mit der Bestattung und der weiteren Erbabwicklung vor. Häufig sollte gemeinsam und gleichberechtigt über die Art und Weise der Bestattung (Erd-, Feuer- oder Seebestattung) entschieden werden. Bestattungsinstitute unterstützen Sie in dieser schwierigen und emotionalen Trauerphase.

Welche Unterlagen brauche ich nach dem Todesfall?

  • Wichtige Unterlagen suchen, wie Personalausweis, Geburtsurkunde etc.

Für die weitere Abwicklung des Erbfalls sind viele wichtige Dokumente erforderlich, die beim Verstorbenen zu suchen sind, wie zum Beispiel:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde etc.
  • Testament
  • Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut
  • Bestattungsverfügung (Anweisungen des Verstorbenen zur Bestattung)
  • Organspendeausweis

Wie kümmere ich mich um die Bestattung?

  • Bestattungsinstitut informieren

Zu den Sofortmaßnahmen nach dem Tod zählt, dass zeitnah ein Bestatter ausgewählt und informiert werden muss, der dann den Leichnam abholt. Falls Sie in den Unterlagen des Verstorbenen keine Unterlagen bzw. einen Bestattungsvertrag von einem bestimmten Bestattungsinstitut gefunden haben, stimmen Sie sich mit den engsten Angehörigen ab. In der Regel bieten Bestatter umfassende Hilfe bei der Erledigung der nötigen Formalitäten an (zum Beispiel bei der Beantragung einer Sterbeurkunde).

Welche Sofortmaßnahmen nach dem Tod sind noch zu ergreifen?

  • Haustiere versorgen und Wohnung sichern  

Kümmern Sie sich um Haustiere (verständigen Sie ggf. den Tierschutz, falls Sie selbst nicht in der Lage sind, zum Beispiel mit einem Hund umzugehen) und sichern Sie die Wohnung. Stellen Sie ggf. Wasser und Strom ab oder sorgen Sie durch Zeitschaltuhren, dass regelmäßig am Tag Licht brennt, um Einbrecher abzuschrecken. Versorgen Sie Pflanzen und leeren Sie regelmäßig den Briefkasten.  

Was ist eine Sterbeurkunde? Wo beantrage ich eine Sterbeurkunde?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

Zuständig für die Sterbeurkunde ist das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Die Sterbeurkunde sollte gleich in mehrfacher Ausfertigung beantragt werden, denn diese muss in der Regel bei vielen Ämtern und Unternehmen vorlegt werden.

Was mache ich mit einem Testament?

  • Testament beim Nachlassgericht abliefern

Wenn Sie in den Unterlagen ein Testament oder ein Dokument finden, auf dem der Verstorbene seinen letzten Willen formuliert hat, müssen Sie dieses beim Nachlassgericht (einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts) abgeben. In § 2259 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ausdrücklich eine Ablieferungspflicht geregelt: „Wer ein Testament (…) im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.“.    

Wen muss ich noch vom Tod benachrichtigen?

  • Weitere Benachrichtigungen (Krankenkasse, Renten-, Unfall- & Lebensversicherung etc.)

Der Tod ist der Krankenkasse zu melden sowie sind Lebens- und Unfallversicherungen zu informieren. Wenn kirchlicher Beistand gewünscht ist, ist das zuständige Pfarramt der jeweiligen Kirche zu informieren. Zudem ist der Arbeitgeber des Verstorbenen zu verständigen. Ebenfalls sind gegebenenfalls weitere Verwandte, Bekannte & Freunde zu benachrichtigen.

  • Abmeldungen bei verschiedenen Instituten und Behörden

Der Verstorbene ist bei der Krankenkasse, Rentenversicherung, verschiedenen Versicherungen, Behörden und Ämtern abzumelden.

  • Verträge und Mitgliedschaften kündigen

Zudem sind der Mietvertrag, Telefon- & Internetvertrag sowie  Aboverträge zu kündigen und etwaige Lastschriften zu widerrufen. Mitgliedschaften (Verein, Gewerkschaft oder anderen Vereinigungen) enden in der Regel mit dem Tod, sodass dort ebenfalls über den Tod informiert werden muss.

Brauche ich einen Erbschein? Wo beantrage ich einen Erbschein?

  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (vorher prüfen, ob erforderlich!)

In der Regel braucht es einen Erbschein, wenn keine Vollmachten mit Wirkung über den Tod hinaus existieren und Immobilien zum Nachlass gehören. Der Erbschein ist beim zuständigen Nachlassgericht zu beantragen.

Holen Sie zunächst Rat vom Fachanwalt für Erbrecht ein, ob ein Erbschein tatsächlich erforderlich ist. In etlichen Fällen reichen auch über den Tod hinausgehende Vollmachten, um Auskünfte von Banken zu erhalten, Konten aufzulösen und die weitere Erbabwicklung durchzuführen. Wir beraten Sie gerne.

Sprechen Sie uns auch bereits frühzeitig nach dem Tod eines Angehörigen an.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen wichtigen Fragen rund um das Thema „Sofortmaßnahmen nach dem Tod“, wie etwa Bestattungsrecht, Ausschlagung und Erbabwicklung.

Raphael Busch, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker Emmendingen
Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrecHT
Testamentsvollstrecker

(07641) 92 41 - 0

kanzlei@busch-erbrecht.de

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