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Erbrecht

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Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Erbrecht.

Vor dem Erbfall – Planung der Nachfolge

Zum einen beschäftigten wir uns im Erbrecht mit der Planung der Vermögensnachfolge durch Testament & Erbvertrag sowie durch Verträge zur Übertragung zu Lebzeiten. Dabei entwickeln wir mit unseren Mandanten zum Beispiel Verträge mit dem Ziel der Schenkung von Immobilien an die Kinder oder Enkel, um die steuerlichen Freibeträge optimiert auzunutzen.

Nach dem Erbfall – Abwicklung und Pflichtteil

Zum anderen unterstützen wir Mandanten im Rahmen der Abwicklung der Erbschaft nach dem Tod des Erblassers. Wir beraten Erben & Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte (bei Enterbung der Kinder, des Ehegatten oder der Eltern des Verstorbenen),Vermächtnisnehmer (Personen, die gemäß Testament ein Vermächtnis erhalten), Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Bevollmächtigte sowie Nachlassgläubiger.

Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich Sie kompetent, zuverlässig und mit viel Erfahrung.