Unser Mandantenkreis umfasst Privatpersonen, Stiftungen und Behörden.
Wir sind im Erbrecht, Schenkungsrecht & Stiftungsrecht tätig.
Erbrecht
Im Erbrecht beraten und vertreten wir:
Testator / Erblasser / Nachlassgeber
Wir beraten bei der Nachfolgeplanung Privatpersonen, auch Testator, Erblasser oder vereinzelt Nachlassgeber genannt.
Erben & Erbengemeinschaften
Hier beraten wir
- Alleinerben
- Miterben
- Vorerben
- Nacherben
zwecks Abwicklung des Nachlasses oder Geltendmachung und Wahrung der eigenen Ansprüche und Interessen.
Pflichtteilsberechtigte
Durch Testament / Erbvertrag enterbte
- Kinder
- Ehepartner
- Eltern des Verstorbenen
gegenüber Erben und Erbengemeinschaften sowie Testamentsvollstreckern.
Vermächtnisnehmer
Zu unserem Mandantenkreis gehören weiterhin Personen, die gemäß Testament oder Erbvertrag den Anspruch auf ein Vermächtnis haben, zum Beispiel:
- Immobilienvermächtnis (Haus, Eigentumswohnung oder landwirtschaftliche Fläche)
- Geldvermächtnis
- Vermächtnis bezogen auf einzelne Gegenstände aus dem Nachlass
Testamentsvollstrecker
Wir beraten und vertreten Testamentsvollstrecker und weitere Erbbeteiligte bezüglich:
- Abwicklungs-Testamentsvollstreckung
- Dauer-Testamentsvollstreckung
- Vermächtnis-Testamentsvollstreckung
- Entlassungsverfahren
- Haftungsprozess
Schenkungsrecht
Schenker / Beschenkte
Im Schenkungsrecht beraten und vertreten wir Mandanten
- bei geplanten Übertragungen zu Lebzeiten
- bei Schenkungsrückforderung durch Behörden wegen Verarmung des Schenkers (Sozialregress)
Stiftungsrecht
Im Stiftungsrecht beraten und vertreten wir:
Stifter / Spender
- Personen, mit dem Wunsch eine eigene Stiftung zu errichten
- Personen, die eine bestehende Stiftung beschenken möchten (Zustiftung / Spende)
Stiftungsorgane
- Stiftungsvorstand
- Stiftungsrat
- Aufsichtsrat
- Geschäftsführer von Wirtschaftsbetrieben von Stiftungen
Weitere Bereiche
Sollten Sie sich in der vorstehenden Auflistung nicht wiedergefunden haben, aber Ihr Anliegen in einen der genannten Rechtsbereiche fallen, sprechen Sie uns gleichwohl an; die Liste unserer potenziellen Mandanten ist nicht abschließend.
In einer kurzen telefonischen Besprechung können wir klären, ob eine Beratung und Vertretung durch uns möglich ist oder nicht. Für eine erste kurze Kontaktaufnahme zur Klärung dieser Frage entstehen noch keine Kosten.
Wir erörtern zunächst, ob wir der richtige Partner an Ihrer Seite sind. Sollte dies der Fall sein, würden wir ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch vereinbaren, damit wir im Überblick prüfen können, in welchem Umfang und in welcher Tiefe eine Unterstützung durch uns erforderlich und von Ihnen gewünscht ist.