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Kompetenzfelder

Mandantenkreis

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Unser Mandantenkreis umfasst Privatpersonen, Stiftungen und Behörden.

Wir sind im Erbrecht, Schenkungsrecht & Stiftungsrecht tätig.

Erbrecht

Im Erbrecht beraten und vertreten wir:

Testator / Erblasser / Nachlassgeber

Wir beraten bei der Nachfolgeplanung Privatpersonen, auch Testator, Erblasser oder vereinzelt Nachlassgeber genannt.

Erben & Erbengemeinschaften

Hier beraten wir

  • Alleinerben
  • Miterben
  • Vorerben
  • Nacherben

zwecks Abwicklung des Nachlasses oder Geltendmachung und Wahrung der eigenen Ansprüche und Interessen.

Pflichtteilsberechtigte

Durch Testament / Erbvertrag enterbte

  • Kinder
  • Ehepartner
  • Eltern des Verstorbenen

gegenüber Erben und Erbengemeinschaften sowie Testamentsvollstreckern.

Vermächtnisnehmer

Zu unserem Mandantenkreis gehören weiterhin Personen, die gemäß Testament oder Erbvertrag den Anspruch auf ein Vermächtnis haben, zum Beispiel:

  • Immobilienvermächtnis (Haus, Eigentumswohnung oder landwirtschaftliche Fläche)
  • Geldvermächtnis
  • Vermächtnis bezogen auf einzelne Gegenstände aus dem Nachlass

Testamentsvollstrecker

Wir beraten und vertreten Testamentsvollstrecker und weitere Erbbeteiligte bezüglich:

  • Abwicklungs-Testamentsvollstreckung
  • Dauer-Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnis-Testamentsvollstreckung
  • Entlassungsverfahren
  • Haftungsprozess

Schenkungsrecht

Schenker / Beschenkte

Im Schenkungsrecht beraten und vertreten wir Mandanten

  • bei geplanten Übertragungen zu Lebzeiten
  • bei Schenkungsrückforderung durch Behörden wegen Verarmung des Schenkers (Sozialregress)

Stiftungsrecht

Im Stiftungsrecht beraten und vertreten wir:

Stifter / Spender

  • Personen, mit dem Wunsch eine eigene Stiftung zu errichten
  • Personen, die eine bestehende Stiftung beschenken möchten (Zustiftung / Spende)

Stiftungsorgane

  • Stiftungsvorstand
  • Stiftungsrat
  • Aufsichtsrat
  • Geschäftsführer von Wirtschaftsbetrieben von Stiftungen

Weitere Bereiche

Sollten Sie sich in der vorstehenden Auflistung nicht wiedergefunden haben, aber Ihr Anliegen in einen der genannten Rechtsbereiche fallen, sprechen Sie uns gleichwohl an; die Liste unserer potenziellen Mandanten ist nicht abschließend.

In einer kurzen telefonischen Besprechung können wir klären, ob eine Beratung und Vertretung durch uns möglich ist oder nicht. Für eine erste kurze Kontaktaufnahme zur Klärung dieser Frage entstehen noch keine Kosten.

Wir erörtern zunächst, ob wir der richtige Partner an Ihrer Seite sind. Sollte dies der Fall sein, würden wir ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch vereinbaren, damit wir im Überblick prüfen können, in welchem Umfang und in welcher Tiefe eine Unterstützung durch uns erforderlich und von Ihnen gewünscht ist.

Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrecHT
Testamentsvollstrecker

(07641) 92 41 - 0

kanzlei@busch-erbrecht.de

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