Erben & Vererben

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/Fachkanzlei für

Erbrecht & Vermögensnachfolge

Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrecHT
TestamentSvollstrecker

(07641) 92 41 – 0

kanzlei@busch-erbrecht.de

Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrecHT
Testamentsvollstrecker

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BERATUNG & VERTRETUNG VON PRIVATPERSONEN

Als Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete ich Mandanten im Erbrecht & Stiftungsrecht sowie gegen Schenkungsrückforderungen durch Sozialbehörden. Ein weiterer Schwerpunkt sind Testamentsvollstreckungen.

Ich bin schwerpunktmäßig sowohl in der Nachfolgeplanung vor dem Erbfall als auch in der Erbabwicklung nach dem Tod des Erblassers tätig.

/Nachfolgeplanung &

Abwicklung nach dem Tod

/ 01 Vor dem Erbfall

/ 02 Nach dem Erbfall

Die Abwicklung von Erbfällen ist regelmäßig aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zu berücksichtigen und Lösungen beim Erben und Vererben zu finden.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:

/ Annahme & Ausschlagung der Erbschaft
/ Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
/ Beantragung des Erbscheins & Begleitung im Nachlassverfahren
/ Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
/ Erfüllung von Vermächtnissen
/ Unterstützung bei Testamentsvollstreckung

/Erblasser

Planung der Nachfolge

Beratung vom Fachanwalt für Erbrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Gestaltung von Testamenten, um das Vermögen im Erbfall gezielt und geordnet an die nächsten Generationen weiterzugeben.

Zudem gestalten und prüfen wir Verträge zur lebzeitigen Übertragung von Vermögenswerten an Ehepartner, Kinder, Enkel und andere zur Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer zwecks Senkung der Steuerlast im Erbfall.

Teil des Logos der Kanzlei für Erbrecht in Emmendingen - Busch Erbrecht

/Nach dem Erbfall

Abwicklung & Pflichtteil

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abwicklung von Erbschaften nach dem Tod des Erblassers.

Ich unterstütze dabei sowohl Erben & Erbengemeinschaften als auch Pflichtteilsberechtige & Vermächtnisnehmer sowie Testamentsvollstrecker und andere Beteiligte bei der Wahrung ihrer Interessen und Geltendmachung von Ansprüchen.

/ 01 Erbschaft

/ 01 Erbschaft

Der Erbe tritt im Erbfall in die Fußstapfen des Verstorbenen. Es sind viele Entscheidungen zu treffen und wichtige Maßnahmen zu ergreifen.

Wir beantworten Ihre Fragen:

/ Erbschaft annehmen oder ausschlagen, aber wie?
/ Wer haftet im Erbfall für Schulden des Verstorbenen?
/ Wie verteilen wir den Nachlass unter mehreren Erben?
/ Ich bin enterbt, habe ich Anspruch auf den Pflichtteil und wie hoch ist er?
/ Was bedeutet Vermächtnis und was ist zu tun?
/ Was bedeutet Eröffnung des Testaments und wie läuft das Verfahren ab?
/ Brauche ich als Erbe einen Erbschein und wo beantrage ich ihn?

Wir unterstützen Sie vom ersten Moment an mit Rat und Tat bei allen Fragen, die ein Erbfall mit sich bringt. Bereits ein erstes Beratungsgespräch kann Ihnen Sorgen nehmen und Sicherheit geben, um die weiteren Schritte bei der Erbabwicklung zu gehen.
Sprechen Sie uns an, wir sind an Ihrer Seite!

/ 02 Pflichtteil

Der Erblasser kann durch Testament seine Erben bestimmen und damit viele Personen von der Erbfolge ausschließen. Anspruch auf den Pflichtteil haben nur 1. die enterbten Kinder, 2. der ausgeschlossene Ehepartner und 3. die nicht bedachten Eltern des Erblassers.

Wir beantworten Ihre Fragen:

/ Wie erfahre ich vom Testament und meiner Enterbung?
/ Wie hoch ist mein Pflichtteil und von wem kann ich ihn fordern?
/ Habe ich auch Anspruch auf Gegenstände aus dem Nachlass?
/ Wie erfahre ich, was der Erblasser an Vermögen hinterlassen hat?
/ Was ist, wenn der Verstorbene vor seinem Tod sein Vermögen verschenkt hat?
/ Was ist, wenn der Erbe keine Auskünfte erteilt oder meinen Pflichtteil ganz ablehnt?
/ Was muss ich als Erbe tun, wenn ein Pflichtteilsberechtigter von mir Geld fordert?

Als Pflichtteilsberechtigter oder Erbe profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen mit dem Pflichtteil aus beiden Perspektiven. Wir machen für Sie den Pflichtteil geltend oder unterstützen Sie als Erben, den Pflichtteil zu erfüllen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Sprechen Sie uns an, wir sind an Ihrer Seite!

/ 03 Erbschein

Sobald eine Immobilie im Nachlass vorhanden ist und kein notarielles Testament vorhanden ist, braucht der Erbe einen Erbschein, um den Nachlass abwickeln zu können.

Wir beantworten Ihre Fragen:

/ Brauche ich einen Erbschein?
/ Wo muss ich einen Erbschein beantragen?
/ Warum muss ich in Nachlassverzeichnis beim Nachlassgericht einreichen?
/ Ich habe eine Generalvollmacht, darf die Bank trotzdem einen Erbschein fordern?
/ Müssen alle Erben gemeinsam einen Erbschein beantragen oder darf ich das auch alleine?
/ Was passiert, wenn andere Personen einen abweichenden Erbschein beantragen?
/ Was kostet die Beantragung eines Erbscheins?

Wir prüfen im Einzelfall, ob Sie einen Erbschein brauchen und begleiten Sie durch das Verfahren vor dem Nachlassgericht. Manchmal muss das Testament auch ausgelegt werden, wenn der Wille des Erblassers nicht klar ist; auch hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Sprechen Sie uns an, wir sind an Ihrer Seite!

/ 04 Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann in seinem Testament anordnen, dass eine Person die Erbabwicklung übernimmt. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass sowie erfüllt Vermächtnisse & Pflichtteile und verteilt auf die Erben.

Wir beantworten Ihre Fragen:

/ Gibt es bei jedem Erbfall eine Testamentsvollstreckung?
/ Muss ich das Amt annehmen, wenn ich Testament dafür vorgesehen bin?
/ Welche Rechte und Pflichten hat der Testamentsvollstrecker?
/ Was ist eine Abwicklungs-Testamentsvollstreckung?
/ Was bedeutet Dauer-Testamentsvollstreckung?
/ Wofür gibt es eine Vermächtnis-Testamentsvollstreckung?
/ Kann ich als Erbe den Testamentsvollstrecker loswerden und wie?

Wir beraten und unterstützen sowohl Testamentsvollstrecker als auch andere Beteiligte an der Erbschaft bei einer Testamentsvollstreckung. Zugleich übernehmen wir selbst das Amt des Testamentsvollstreckers und verfügen über langjährige Erfahrung mit Testamentsvollstreckung.
Sprechen Sie uns an, wir sind an Ihrer Seite!

/Aktuelles

News

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Frau errechnet Erbanteile, falls Ehepartner allein erben soll.

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