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Erbrecht

Nach dem Erbfall – Abwicklung & Pflichtteil

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Nach dem Tod des Erblassers gilt es den Nachlass abzuwickeln. Dabei sind viele Fragen zu klären und unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Zudem laufen nach dem Erbfall Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen. Wichtig zum Beispiel ist die Frist zur Ausschlagung von 6 Wochen.

Sie brauchen den Durchblick für eine sichere und geordnete Abwicklung nach dem Erbfall – wir helfen Ihnen dabei!

Unabhängig davon, wie Sie an der Erbangelegenheit beteiligt sind.

Wir beraten und vertreten:

  • Erben & Erbengemeinschaften
  • Vorerben & Nacherben
  • gesetzliche Erben, die Anspruch auf den Pflichtteil haben
  • Personen, die Anspruch auf ein Vermächtnis haben
  • Betreuer des Erblassers
  • Betreuer von Erben & Vermächtnisnehmern oder sonstigen Beteiligten
  • Testamentsvollstrecker
  • Nachlasspfleger
  • Bevollmächtigte (zum Beispiel aufgrund einer Generalvollmacht)
  • Gläubiger, die Ansprüche gegenüber dem Erblasser hatten oder aufgrund des Erbfall gegen die Erben haben

Kümmern Sie sich frühzeitig, damit

  • Sie Ihre Rechte wahren,
  • Sie Ihre Pflichten erfüllen,
  • Sie sich wirksam gegen unberechtigte Ansprüche wehren und
  • Sie und der Nachlass keinen Schaden erleiden.

Sie finden bereits erste Informationen zu Maßnahmen nach dem Erbfall auf dieser Website.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine Nachricht zu schreiben.