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ERBRECHT - NACH DEM ERBFALL

Testamentsvollstrecker

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Bereich Testamentsvollstreckung.

Beratung und Vertretung von Testamentsvollstreckern

Eine Testamentsvollstreckung muss vom Erblasser im Testament ausdrücklich angeordnet sein. Die vom Erblasser benannte Person muss bereit sein, das Amt mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen.

Wir haben selbst Erfahrungen mit Testamentsvollstreckungen, sodass wir kommende oder bereits tätige Testamentsvollstrecker beraten. Wir vertreten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

Wir unterstützen Sie auch gerne konstant während Ihrer Arbeit als Testamentsvollstrecker bei allen aufkommenden Fragen und Problemen, quasi auf Abruf.

Beratung und Vertretung von weiteren Erbbeteiligten

Weiterhin beraten wir alle Personen, die mit Testamentsvollstreckung in Berührung kommen. Das können sein:

  • Erben oder Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsberechtigte
  • Personen, die einen Anspruch auf ein Vermächtnis haben (z.B. Geld oder Immobilie aus dem Nachlass)
  • Begünstigte von testamentarischen Auflagen
  • Behörden
  • Betreuer
  • Nachlasspfleger

Übernahme von Testamentsvollstreckung durch RA Busch

Zudem übernehmen wir auch selbst das Amt als Testamentsvollstrecker und stehen sowohl als Testamentsvollstrecker bei Abwicklung eines Nachlasses zur Verfügung, als auch längerfristig bei der Verwaltung des Nachlasses bei Dauertestamentsvollstreckung.

Sprechen Sie uns an!  

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und zuverlässig. Deutschlandweit.