Auf den nachfolgenden Seiten dieser Rubrik möchten wir Ihnen einen Überblick geben, wie Sie bei uns Mandant werden. Dazu gehört:
- der Ablauf des Mandates (von der Vollmacht bis zur Schlussrechnung)
- die Erstberatung (kostenpflichtig, zur Klärung rechtlicher Einzelfragen und eine grobe Einschätzung der Sach- & Rechtslage)
- die Vertretung (außergerichtlich oder vor Gericht)
- die Kosten (Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Pauschalvergütung oder Stundensatzabrechnung)
Wir hoffen, dass Sie einen gewissen Überblick bekommen, was es bedeutet, uns als Anwaltskanzlei zu kontaktieren, uns zu beauftragen und somit Mandant zu werden. Wir beraten Sie kompetent und unterstützen Sie zuverlässig. Uns ist eine transparente Kostenstruktur wichtig.
Jeder Fall im Rechtswesen ist einzigartig und wird von individuellen Faktoren beeinflusst, die sich auf die Kosten auswirken können.
Wir schließen daher mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung, in der wir festlegen, auf welcher Grundlage sich unsere Kosten ergeben.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Eine Abrechnung kann entweder auf Basis der Vergütungstabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgen. Dabei ist bei außergerichtlichen Angelegenheiten maßgeblich der Gegenstandswert sowie weitere Kriterien, wie die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, Bedeutung der Sache für den Mandanten und z.B. etwaiger Zeitdruck durch Fristen. Bei Gerichtsverfahren kommt es auf den Streitwert an, den das Gericht festsetzt.
Pauschalabrechnung
Je nach Fall und Umfang kommt auch eine Pauschalabrechnung in Betracht.
Vergütung nach Stundensatz
Aufgrund der Struktur des Mandates (der Aufwand ist nur schwer abzuschätzen, der Gegner ist „unberechenbar“, der Gegenstandswert ist sehr niedrig oder zu hoch) bietet es sich sehr häufig an, im Interesse von Mandant und Anwalt, eine Vergütung nach Stundensatz zu vereinbaren.
Dabei erfassen wir die anfallende Bearbeitungszeit in der Regel in der Taktung von 5 Minuten und rechnen in regelmäßigen Zeitabständen ab, damit Sie transparent über die bisher angefallenen Kosten informiert werden.
Sie entscheiden dabei, in welchem Umfang wir weiter für Sie tätig sein sollen.
Wir besprechen mit Ihnen bereits zu Beginn des Mandates die „wirtschaftliche“ Schmerzgrenze, auch wenn wir natürlich zu Anfang keine verbindlichen Zusagen erteilen können, welche Kosten in der Schlussbetrachtung anfallen.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und zuverlässig. Deutschlandweit.