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Kompetenzfelder

Stiftungsrecht 

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Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Stiftungsrecht.

Wir unterstützen

  • bei der Errichtung einer Stiftung
  • die Stiftungsorgane bei ihrer täglichen Arbeit & den rechtlichen Herausforderungen
    • Stiftungsvorstand
    • Stiftungsrat
    • Aufsichtsrat
    • Geschäftsführer u.a.

Errichtung von Stiftungen

Bei der Errichtung von Stiftungen begleiten wir von der ersten Idee bis zur Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde und das Finanzamt. Unsere Aufgabe ist es, die Stiftungssatzung und das Stiftungsgeschäft zu erarbeiten und mit der Stiftungsbehörde abzustimmen.

Beratung & Vertretung von bestehenden Stiftungen

Weiterhin beraten und unterstützen wir Stiftungsorgane von bereits bestehenden Stiftungen. Dabei vertreten wir in außergerichtlichen Angelegenheiten und in gerichtlichen Verfahren.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie uns als kompetenten und verlässlichen Partner an Ihrer Seite wünschen.

Raphael Busch
Fachanwalt für ErbrecHT
Testamentsvollstrecker

(07641) 92 41 - 0

kanzlei@busch-erbrecht.de

Kontakt