Jeder Rechtsfall ist anders und unterliegt individuellen Faktoren, die Einfluss auf die Kosten haben können.
Deshalb schließen wir mit Ihnen eine Vereinbarung über die Vergütung ab, in der wir festlegen, wie sich unsere Kosten berechnen.
- Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) – Eine Abrechnung kann entweder auf Basis der Vergütungstabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgen. Dabei ist bei außergerichtlichen Angelegenheiten maßgeblich der Gegenstandswert sowie weitere Kriterien, wie die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, Bedeutung der Sache für den Mandanten und z.B. etwaiger Zeitdruck durch Fristen. Bei Gerichtsverfahren kommt es auf den Streitwert an, den das Gericht festsetzt.
- Je nach Fall und Umfang kommt auch eine Pauschalabrechnung in Betracht.
- Stundensatzabrechnung – Aufgrund der Struktur des Mandates (der Aufwand ist nur schwer abzuschätzen, der Gegner ist „unberechenbar“, der Gegenstandswert ist sehr niedrig oder zu hoch) bietet es sich sehr häufig an, im Interesse von Mandant und Anwalt, eine Vergütung nach Stundensatz zu vereinbaren. Dabei erfassen wir die anfallende Bearbeitungszeit in der Regel in der Taktung von 5 Minuten und rechnen in regelmäßigen Zeitabständen ab, damit Sie transparent über die bisher angefallenen Kosten informiert werden. Sie entscheiden dabei, in welchem Umfang wir weiter für Sie tätig sein sollen. Wir besprechen mit Ihnen bereits zu Beginn des Mandates die „wirtschaftliche“ Schmerzgrenze, auch wenn wir natürlich zu Anfang keine verbindlichen Zusagen erteilen können, welche Kosten in der Schlussbetrachtung anfallen.
In unserer ersten Besprechung klären wir die Kostenstruktur, damit es zu einer fairen Vergütung für beide Seiten – Mandant und Anwalt – kommt.