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ERBRECHT - VOR DEM ERBFALL

Vermächtnisnehmer

Wir beraten und vertreten auch Personen, die zwar selbst nicht Erbe geworden sind, aber einen Vermächtnisanspruch haben, z.B. einen im Testament genannten Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages oder auf Überlassung einer Immobilie.